Besuchsrechts-Begleitung

Eltern und Kinder, welche nicht zusammenleben, haben einen Anspruch auf angemessenen persönlichen Umgang. Bei der Besuchsrechtsbegleitung steht das Kindswohl im Mittelpunkt, sie hat bei uns absolute Priorität.

In Zusammenhang mit der Ausübung des Besuchsrechts kann es in Familien zu herausfordernden und konfliktreichen Situationen kommen. Eine neutrale und unabhängige Begleitung durch eine Fachperson kann hier eine hilfreiche Unterstützung sein. Die Besuchsrechtsbegleitung soll den Umgang zwischen den Eltern und den Kindern sicherstellen.

Situationen in denen wir die Besuchsrechtsbegleitung anbieten:

  • Wenn Eltern die Übergabe ihrer Kindern üben möchten
  • Wenn Eltern zerstritten sind
  • Wenn Eltern die Einhaltung der Verbindlichkeit nicht schaffen.
  • Wenn Kinder und Jugendliche während der Besuchszeit eine Begleitung möchten, zur Sicherstellung des persönlichen Umgangs
  • Wenn Eltern den Wunsch äußern, während der Besuchszeit zur Sicherstellung des persönlichen Umgangs begleitet zu werden
  • Ausübung der Kontrolle auf Weisung der KESB

Die Beratung 3plus ist sich bewusst, dass der Besuch, die Begleitung oder die Übergabe idealerweise im Lebensraum der Eltern stattfinden sollte. Ist dies nicht möglich, so sucht die Beratung 3plus nach Alternativen.