Ablauf der Familien- und Besuchsrechtsbegleitung
Unsere Auftraggeberinnen sind Soziale Dienste, Jugendanwaltschaften, KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde), das Jugendamt oder die Familien selber.
- Nach erfolgter Kostengutsprache findet mit den betroffenen Personen ein Erstgespräch statt.
- Es werden Aufträge, mögliche Ziele / Visionen und Rahmenbedingungen vereinbart.
- Beim Angebot der Familienbegleitung finden alle drei Monate ein Standortgespräch statt. Darin enthalten sind Rückmeldungen des Begleitungsprozesses. Der Auftrag, die Ziele und Visionen werden gemeinsam überprüft, ausgewertet und neu definiert.
- Im Angebot der Besuchsrechtsbegleitung werden laufend Rückmeldungen an den Auftraggeber gegeben. Einladungen an Standortgespräche und Auswertungsgespräche werden von den Behörden indiziert.
- Während der ganzen Zeit der Zusammenarbeit mit der Familie und der auftraggebenden Stelle klären wir die Art und Weise dieser Zusammenarbeit. Wir informieren den Auftraggeber über den Prozess und machen dies mit Einbezug der Familie.
- Beratung 3plus gewährt über den Begleitungsprozess unter Anwendung der gültigen Datenschutzbestimmungen Akteneinsicht.
- Während der Dauer der Familienbegleitung verfassen wir Standortprotokolle und einen Abschlussbericht.
Wichtige Information zu Terminabsagen
Im Verhinderungsfall bitten wir Sie, mindestens 24 Stunden im Voraus der zuständigen Person den Termin abzusagen. Nicht oder zu spät abgesagte Termine werden mit dem vollen Stundentarif in Rechnung gestellt. Bei der Familienbegleitung wird zusätzlich die Reisezeit verrechnet.